Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hausbootvermietung Neubert

Stand: April 2026

Hausbootvermietung Neubert
Inhaber: Thomas Neubert
Rhinweg 8
14770 Brandenburg an der Havel

Telefon: +49 155 66403006
E-Mail: info@hausbootvermietung-neubert.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE311491083

www.hausbootvermietung-neubert.de

  1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche Überlassung von Hausbooten zur Beherbergung sowie alle damit verbundenen Nebenleistungen der Hausbootvermietung Neubert (nachfolgend „Vermieter“).

Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang, sofern sie mindestens in Textform bestätigt wurden.

  1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag kommt durch Buchungsanfrage des Gastes und die ausschließliche schriftliche Bestätigung durch den Vermieter (E-Mail) zustande.

Mündliche oder telefonische Absprachen sind nicht verbindlich.

Bei Buchungen durch Dritte haften diese gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner.

  1. Preise, Steuern und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.

Die Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer:

  • festliegende Hausboote: derzeit 7 %
  • fahrbare Hausboote: derzeit 19 %

Die Zahlung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig.

Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  1. Stornierung durch den Gast

Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Im Falle eines Rücktritts gelten folgende pauschale Entschädigungen:

  • bis 30 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Gesamtpreises
  • 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 %
  • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 75 %
  • ab 6 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtanreise: 100 %

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Vermieter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

  1. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn insbesondere:

  • vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen
  • unrichtige Angaben gemacht wurden
  • höhere Gewalt die Durchführung unmöglich macht
  • der Betrieb oder die Sicherheit gefährdet ist

Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

  1. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe

Festliegende Hausboote:

  • Check-in ab 16:00 Uhr
  • Check-out bis 12:00 Uhr

Fahrbare Hausboote:

  • Check-in ab 14:00 Uhr
  • Check-out spätestens bis 10:00 Uhr

Das Hausboot ist vollständig geräumt und ordnungsgemäß zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe kann eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe einer Tagesmiete berechnet werden.

  1. Nutzung, Einweisung und Hausordnung

Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

Der Gast ist zu sorgfältigem Umgang mit dem Hausboot verpflichtet.

Vor Übergabe erfolgt eine Einweisung durch den Vermieter. Mit Übergabe übernimmt der Gast die volle Verantwortung.

Die Hausordnung an Bord ist verbindlicher Vertragsbestandteil.

  1. Fahrbetrieb und Sicherheit (fahrbare Hausboote)

Fahrbare Hausboote dürfen ausschließlich nach Einweisung durch den Vermieter geführt werden.

Der Gast trägt während der gesamten Mietdauer die volle Verantwortung für Navigation und sichere Führung des Bootes.

Nachtfahrverbot

Fahrten sind ausschließlich bei Tageslicht erlaubt.
Als Nachtzeit gilt der Zeitraum von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang.
Eine Nutzung in diesem Zeitraum ist untersagt.

Sicht- und Abbruchpflicht

Die Nutzung ist unverzüglich einzustellen, wenn:

  • die Sichtverhältnisse sich verschlechtern
  • Wetterbedingungen eine sichere Fahrt nicht mehr zulassen
  • Unsicherheit über Navigation oder Manöver besteht

Fahrten sind so zu planen, dass das Boot vor Einbruch der Dunkelheit sicher festgemacht ist.

Gewässernutzung / Verbot

Das Befahren bestimmter Gewässer ist untersagt.
Der Silokanal darf nicht befahren werden.

Diese Regel ist verbindlich und ausnahmslos einzuhalten.

Ein Verstoß gilt als erhebliche Pflichtverletzung und kann zum sofortigen Abbruch der Mietzeit sowie zur vollen Haftung für sämtliche entstehenden Schäden führen.

Schäden durch Bedienfehler, Grundberührung, Schleusenmanöver oder unsachgemäße Nutzung gehen zu Lasten des Gastes.

  1. Kaution und Endreinigung

Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.

Für fahrbare Hausboote beträgt die Kaution 400,00 €.
Für festliegende Hausboote kann eine Kaution bis zu 100,00 € erhoben werden.

Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach schadensfreier Rückgabe.

Die Endreinigung beträgt 69,90 € und wird durch den Vermieter durchgeführt.

  1. Kraftstoff (fahrbare Hausboote)

Kraftstoff ist nicht im Mietpreis enthalten.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch zum aktuellen Marktpreis.

  1. Witterung und höhere Gewalt

Bei Temperaturen unter 2 °C kann es zu Einschränkungen kommen.

Dies berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Minderung.

Höhere Gewalt berechtigt den Vermieter zur Anpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

  1. Haftung

Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

  1. Eigenverantwortung und Versicherung

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

Es besteht keine Versicherung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist Brandenburg an der Havel, soweit zulässig.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.